Gemeinsam bemühen wir uns um eine stetig besser werdende Situation für taube und hörgeschädigte Menschen im Saarland sowie um eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Inanspruchnehmerinnen, Inanspruchnehmern, den Arbeitgebern und uns Dienstleisterinnen.
Wir sind jedoch alle als Einzelunternehmerinnen tätig und stellen keine GbR dar.
Wenn Sie Fragen zu unserem Berufsbild als Dolmetscher*innen für Deutsche Gebärdensprache haben oder mehr über unsere Arbeit erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Kontakt.
Die Aufgaben und Ziele der LAG Saarland:
Die Situation, im Saarland Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache zu finden, war bislang schwierig, da es nur wenige haupt- oder nebenamtlich arbeitende Dolmetscherinnen und Dolmetscher gab. Da sich seit einiger Zeit mehrere Dolmetscherinnen in Weiterbildung befinden und Dolmetscherinnen mit Berufsabschluss zur LAG hinzugekommen sind, wird sich die Situation nach und nach verbessern. Dies führt zur Qualitätssteigerung und langfristigen Qualitätssicherung der Dolmetschereinsätze im Saarland.
Bei der Bestellung von Dolmetscher*innen für Deutsche Gebärdensprache gilt das Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, dass die Kundin/ der Kunde eine bestimmte Dolmetscherin wählen darf.
Je mehr Auswahl an Dolmetschern taube und hörgeschädigte Menschen im Saarland haben, desto besser kann gezielt auf ihre jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse eingegangen werden.
Die LAG Saarland arbeitet unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Berufsordnung
des Bundesverbandes der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands e.V. (BGSD e.V.)
Sie können gerne unseren Flyer ansehen und downloaden.